Als Inhaber der Markenrechte an den eingetragenen Teenamen, die wir beim Tee-Handels-Kontor Bremen vertreiben, verfüge ich über das exklusive Nutzungsrecht. Die Namen sind zum Teil seit langem am Markt etabliert und gehören zur DNA des Unternehmens.
Wenn andere Anbieter diese geschützten Namen für Tees, manchmal sogar für die gleichen Teesorten, verwenden, besteht die Gefahr der Verwechslung mit unseren Produkten. Das verwässert meine Marke – ob der Name nun absichtlich oder aus Unwissenheit verwendet wird.
Davor muss ich mich schützen. Weil es leider kein Einzelfall ist und die Klärung in persönlichen Telefonaten nicht funktioniert hat, habe ich Anwälte beauftragt, meine Rechte durchzusetzen. Dass zugleich der finanzielle Aufwand für Recherchen und Anwaltsleistungen in Rechnung gestellt wird, gehört dazu.
Was Sie tun können.
Zunächst sollten Sie meine geschützten Namen nicht mehr für Ihre Tees verwenden und eine Unterlassungserklärung abgeben, wie sie in der Abmahnung vorformuliert ist. Darüber hinaus steht Ihnen der Anwalt der Kanzlei Rittershaus, der die Abmahnung verschickt hat, für eine Klärung zur Verfügung, ohne dass dadurch weitere Anwaltskosten für Sie entstehen. Selbstverständlich können Sie auch Ihren eigenen Anwalt um Rat fragen und darum bitten, direkten Kontakt zu meinen Anwälten aufzunehmen.
Am besten aber, es kommt gar nicht erst zu Abmahnungen: Über die Recherchefunktion des Deutschen Patent- und Markenamts erfahren Sie, welche Namen für Tees bereits markenrechtlich in Deutschland geschützt sind. Hier können Sie die Namen für Ihre Tees überprüfen.